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Freundeskreis "Helmut Marquardt" - Berichte

11.11.2013

 

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichtes Stendal lehnt den Antrag der Anwältin auf Haftunterbrechung aus gesundheitlichen Gründen ab.

Die Ablehnungsbegründung des Richters zeugt von Zynismus und unmenschlicher Kälte. Die schwere Herzkrankheit mit der Gefahr eines weiteren Herzinfarktes von Herrn Marquardt wird nicht bestritten. Es wird aber bestritten, daß seine Herzerkrankung in ursächlichem Zusammenhang mit seiner Haftsituation stehe und dann behauptet, dass Herr Marquardt insofern selbst mit schuld an seiner Erkrankung sei, weil er eine psychotherapeutische Behandlung für sich nicht notwendig erachte.

05.06.2013

Versammlung des Freundeskreises in Naumburg

 

(Immer noch große Unsicherheit, inwieweit zum jetzigen Zeitpunkt Öffentlichkeitsarbeit notwendig bzw. behindernd sein kann)

 

 

19.04.2013

Abschluss der Untersuchung des Kriminalistischen Institutes e.V. Jena

 

Dieses Institut war von Herrn Marquardt und seiner Rechtsanwältin Frau Dreger –Jensen beauftragt worden, 1500 Seiten Ermittlungsakten durchzusehen und die damaligen Ermittlungen zu beurteilen. Einer der Mitarbeiter, ein Diplomkriminalist, ist ein pensionierter Kriminalhauptkommissar, der schon sehr viele Fälle zu untersuchen hatte.

Die Untersuchung war unabhängig und unvoreingenommen. Keiner der Verantwortlichen war mit Herrn Marquardt persönlich bekannt. Beurteilt wurde der Fall nach der bestehenden Aktenlage.

 

Ihr Ergebnis ist ernüchternd: Mindeststandards in Ermittlungen wurden nicht eingehalten. Ein Großteil der gesicherten Spuren wurden nicht untersucht. Es gab offene Spuren mit unbekannten Personen als Verursacher. Es wurden keinerlei Ermittlungen in entlastender Hinsicht bzgl. Herrn Marquardt geführt. Gesamtergebnis ist, „dass die Beweislage zum Zeitpunkt der Beurteilung bei weitem nicht klar war.“

Mündlich erklärte uns der erfahrene Kriminalist: Er habe in seiner gesamten Berufspraxis noch nie so schlampige Ermittlungsarbeit erlebt.

Diese Untersuchung diente als Vorarbeit für einen geplanten dritten Wiederaufnahmeantrag.

 

 

20.03.2013

(auf den Tag genau 11 Jahre seit dem Tag, als Helmut Marquardt seinen ermordeten Schwager gefunden hat)

 

Information des Freundeskreises zum aktuellen Stand:

 

Ich bitte, das längere Schweigen des Freundeskreises „Gerechtigkeit für Helmut Marquardt“ nicht als Nicht-Aktivität oder Resignation zu deuten. Augenblicklich läuft viel im Hintergrund. Die Rechtsanwältin arbeitet mit einem Kriminalistik-Institut zusammen. Ein dritter Wiederaufnahmeantrag ist in Vorbereitung. Ein Kriminal-Hauptkommissar im Ruhestand hat 1500 Seiten Ermittlungsakten gelesen. Er sagt, eine solch schlampige Ermittlung sei ihm noch nie vorgekommen. Viele Spuren seien gar nicht geprüft geschweige denn ausgewertet worden. Die Ermittlungsakten geben nicht einmal Auskunft darüber, ob es sich bei den Kotanhaftungen, die am Tatort gefunden worden sind, um Menschenkot oder um Hundekot handelte. (Nur ein Beispiel für vieles)  Im Grunde haben wir, denen von mancher Seite Nicht-Wissen, Laienhaftigkeit und Beurteilung nach dem Gefühl vorgeworfen worden ist, nunmehr eine objektive Bestätigung unserer Unschuldsüberzeugung. Denn der Mann hat sein vernichtendes Urteil über die Ermittlungen im Mordfall Scheibe ausschließlich aus den vorhandenen Akten gewonnen. Herrn Marquardt hat er bisher nicht gekannt.

 


14.02.2013

Versammlung des Freundeskreises in Naumburg

 

Die Versammlung war von einer großen Unsicherheit über die Frage geprägt, ob Öffentlichkeitsaktionen im gegenwärtigen Stadium sinnvoll seien oder der Sache Marquardt schaden könnten. Von den Teilnehmern diskutierte Öffentlichkeitsaktionen (Pressebericht, Offener Brief an alle Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt) wurden nicht umgesetzt. Der Grund war: Wir wollten die Arbeit der Rechtsanwältin an der Vorbereitung eines dritten Wiederaufnahmeantrags und die Arbeit eines kriminalistischen Institutes, das den Auftrag hatte, die damaligen Ermittlungsakten zu überprüfen, durch vorschnelle Öffentlichkeitsaktionen nicht behindern.

 

22.12.2012

Aufruf an ca. 50 Pfarrer, Herrn Marquardt namentlich in das Fürbittengebet im Heiligabend-Gottesdienst einzubeziehen

 

(s. unter "Dokumentationen")

 

 

18.12.2012

Der Antwortbrief des Petitionsausschusses kurz vor Weihnachten und Herrn Marquardts vierter Herzinfarkt

 

 Es war bis heute noch eine letzte Hoffnung: der Petitionsausschuss. Auch mit dem hatten wir zu tun und mit seinem Vorsitzenden ein freundliches Gespräch. Er versprach, sich dafür einzusetzen, dass Mitglieder des Petitionsausschusses Herrn Marquardt in der JVA Burg besuchen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Zu einem solchen Gespräch ist es nie gekommen. Stattdessen kam heute die Ablehnung, die Herr Marquardt verstört und tief verletzt hat. Sie strotze nur so von Lügen, sagte er am Telefon.

 

 Für Herrn Marquardt war das heute eine weitere zusammengebrochene Hoffnung – verbunden mit schweren körperlichen Schmerzen - sein vierter Herzinfarkt (, wie er mir später schrieb).

 

(s. auch unter: "Gedanken, Kommentare und Überlegungen")

 

7.12.2012

Antwortschreiben des OLG-Präsidenten Schubert an ein Mitglied des Freundeskreises:

 

(Antwort auf den Brief vom 17.11.2013)

 

Er sieht keine Möglichkeit, im Fall Marquardt tätig zu werden. In einem Rechtsstaat seien rechtsgültige Entscheidungen über Schuld und Strafe und Wiederaufnahme hinzunehmen und zu achten. Wir werden aufgefordert, die strafprozessualen Regeln einzuhalten und die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Normen künftig bei Anträgen zu berücksichtigen.

(siehe Dokument)

 

(s. auch unter: "Gedanken, Kommentare und Überlegungen")

5.12.2012

Antwort der Justizministerin auf unsere Petition.

Die Prüfung der Zulässigkeit der Wiederaufnahme durch die zuständigen Strafgerichte habe nicht zu dem von Herrn Marquardt gewünschten Erfolg geführt. Weder Ministerpräsident noch Justizministerin könnten Einfluss nehmen auf Entscheidungen der Justizorgane. Deshalb würde auch von einem Besuch bei Herrn Marquardt abgesehen.

siehe Dokument

 

(s. auch unter : "Gedanken, Kommentare und Überlegungen")

29.11.2012

Brief aus der Staatskanzlei mit der Mitteilung, dass das Gnadengesuch des Freundeskreis geprüft worden sei und die Entscheidung durch die Gnadenbehörde (=Justizministerium) zeitnah mitgeteilt würde.

(siehe Dokument)

17.11.2012

Unser Schreiben an OLG-Präsident Schubert.

 

In diesem erinnern wir an das freundliche Gespräch mit ihm im Anschluss an unsere Kundgebung am 23. Oktober und an sein Versprechen, die Sache ernst zu nehmen. Wir fragen noch einmal an, ob nicht jeweils ein hochrangiger Vertreter von Justiz und Politik Herrn Marquardt im Gefängnis in Burg besuchen kann, und wir bitten ihn, mit der Anwältin von ihm Kontakt aufzunehmen, um die vorzeitige Freilassung aus der Haft aus gesundheitlichem Gründen möglich zu machen. Wir schließen mit dem Satz: "Das wäre das schönste Weihnachtsgeschenk für ihn.

29.10.2012

MDR-Fernsehbericht über die Kundgebung des Freundeskreises "Gerechtigkeit für Helmut Marquardt"

 

(Die DVD dazu kann über freundeskreis-marquardt@online.de bestellt werden.)

23.10.2012

Demonstration und Kundgebung des Freundeskreises vor dem Oberlandesgericht in Naumburg

 

a) Spontanbericht:

 

Die Kundgebung am 23.10.2012 liegt hinter uns. Wir waren knapp dreißig Teilnehmer. Ich denke, es war eine sehr gut abgerundete Doppelveranstaltung, die mit der Andacht in der Dreikönigskapelle begann. Danach der etwa 7minütige Marsch mit 8 Plakaten zum Oberlandesgericht. Dort hatte der Präsident Schubert sein Fenster offen stehen und versuchte, so gut er konnte, mitzuhören. Die Reden waren inhaltlich sehr gewichtig. Besonders müssen wir auch Frau Wienhold danken, daß sie sowohl in der Kapelle als auch auf dem Rasen den Mut hatte, zu allen Versammelten zu reden. Die Rede-Unterbrechungen wurden durch sehr passende mit Saxophon gespielte musikalische Einlagen und Melodien von Herrn Perl gefüllt. Das MDR-Fernsehen filmte alles. Während der Veranstaltung wurde uns mitgeteilt, daß der Oberlandesgerichtspräsident Schubert mit Vertretern des Freundeskreises sprechen möchte. Das war dann ein sehr offenes und freundliches Gespräch. Herr Schubert zollte uns großen Respekt, musste aber uns auch die Grenzen seiner Kompetenz deutlich machen. Jedenfalls erschien uns nach diesem Gespräch unsere Aktion nicht umsonst.

U.H.

24.10.2012

b) ausführlicher - illustrierter - Bericht:

 

Ich denke, für alle Teilnehmer war die Kundgebung ein wichtiges Erlebnis und eine wichtige Erfahrung. Wir, ca. 30 Demonstranten, waren keine Revoluzzer-Truppe, sondern im wesentlichen ältere Mitbürger, die unsere Verfassung und auch die Unabhängigkeit der Justiz respektieren. Aber wir möchten, dass diese Justiz nach den Maßstäben von Wahrheit und Gerechtigkeit richtet – so wie dies der Amtseid für Richter vorgibt. Im Fall Marquardt sehen wir diese Maßstäbe verletzt.
Sowohl in der Vorbereitungsphase als auch am Tag der Durchführung durften wir merken, dass wir – auch wenn wir letzten Endes weniger Menschen waren als wir es uns vielleicht erhofft hatten – ernst genommen worden sind.


Wir versammelten wir uns zuerst zu einer Andacht in der Dreikönigskapelle des Doms. Sie wurde von Pfarrer Ulrich Huppenbauer gehalten. Mit der musikalischen Begleitung von Herrn Perl, den beiden Liedern „Hilf, Herr meines Lebens“ und „Brich mit den Hungrigen dein Brot“ (es war ein raumfüllender Kirchengesang), und der Rezitation (im Wechsel: Frauen – Män­ner) des Psalm 43 („Gott, schaffe mir Recht“), war es, denke ich eine sehr würdige Feier. Tief bewegt dankte Frau Wienhold für alle Unterstützung des Freundeskreises, die sie und ihr Mann bisher erfahren haben.
Danach marschierten wir mit acht von Herrn Dr. Grunow vorbereiteten Tafeln von zwei Beamten der Polizei begleitet zum Oberlandesgericht.

Standort der Kundgebung war die Rasenfläche links vom Haupteingang. Darauf hatten wir uns am Vortag mit dem Ordnungsamt des Burgenlandkreises geeinigt.

Herr Dr. Grunow (Jena) hielt die Eingangsrede, in der er auf den Richtereid anspielte, in dem die Verpflichtung der Richter, sich an Wahrheit und Gerechtigkeit zu orientieren, eindeutig formuliert ist. Unterbrochen von musikalischen Zwischeneinlagen durch Herrn Perl sprachen außerdem Frau Schlemmer (Naumburg), Frau Bronisch (Wernigerode) und Pastor i.R. Christoph Huppenbauer (Neustadt / Holstein). Frau Schlemmer betonte den Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und sah diesen im Verhalten gegen­über Herrn Marquardt verletzt. Frau Bronisch sprach von ihren Begegnungen mit Helmut Marquardt und zeigte ihre große Betroffenheit über das Verhalten von Justiz und Politik. Christoph Huppenbauer verglich das Verhalten der Justiz im Fall Marquardt mit dem Verhal­ten der Bischöfe im Prozess gegen Galileo Galilei im 16. Jahrhundert. Ganz spontan trat auch Frau Wienhold, die Frau von Helmut Marquardt ans Mikrophon. Sie ging auf den Vor­wurf gegen Helmut Marquardt ein, weil er die Polizei nicht angerufen hatte, als er die Leiche seines Schwagers fand und sagte aus eigener Erfahrung, dass es unerwartete Situationen im Leben geben könne, in denen man einfach nur wegrennen will.

Zum Abschluss verlas Herr Dr. Grunow noch die Petition mit 4 konkreten Forderungen (s. Dok.), die wir an den Präsidenten des Oberlandesgerichts, den Generalstaatsanwalt, den Ministerpräsidenten, die Justizministerin und den Landtagspräsidenten gerichtet hatten. Am Ende der Veranstaltung hatte jeder die Gelegenheit, diese zu unterschreiben.
Während der Kundgebung wurde uns mitgeteilt, dass der Oberlandesgerichtspräsident selbst, Herr Winfried Schubert, drei Personen empfangen möchte. Damit wurde unserem Wunsch Rechnung getragen, unsere Petition dem Präsidenten persönlich zu überreichen.zu können. Rüdiger Grunow, Ulrich Huppenbauer und Christa Wienhold nahmen die­se Gelegenheit wahr. Es war ein sehr freundliches und auch fruchtbares Gespräch, in dem Herr Schubert unserer Aktion Respekt zollte. Er verstand unseren Wunsch, Gerechtigkeit für Helmut Marquardt zu erreichen, musste aber auch auf seine eigene sehr begrenzte Ein­flussmöglichkeit hinweisen. Er könne nicht Richterentscheidungen korrigieren. Er versprach aber, unsere Petition und das Schreiben, das Frau Wienhold ihm mitgebracht hatte, sehr ernst zu nehmen. Jedenfalls schöpften wir nach diesem Gespräch Hoffnung.

 

Dokumentation aller Redebeiträge und der Petition: s. unter "Dokumentationen"

 

 

 

26.09.2012:

Geburtstagsbesuch bei Helmut Marquardt und anschließende Begegnung im Magdeburger Landtag

 

Nach einem Geburtstagsbesuch bei Herrn Marquardt in der JVA Burg, den der Anstaltsleiter, Herr Thomas Wurzel, freundlicherweise genehmigt hatte, überbrachten die 4 Gründungsmitglieder des Freundeskreises: Dr. Rüdiger Grunow, Frau Anna-Elisabeth Bronisch, Frau Cordula Schlemmer und  Pfr. Ulrich Huppenbauer dem Petitionsausschuss des Landtags, der Justizministerin Prof. Kolb (über Ministerialdirigent Spieker) und dem Ministerpräsidenten Haseloff (über das Sekretariat der Staatskanzlei) am Dienstag, dem 26. September eine Erklärung, in der sie ihr Engagement für Helmut Marquardt mit ihrem christlichen Glauben begründen, seine sofortige Freilassung aus der Haft, Neuvernehmung und die Wiederaufnahme des Prozesses fordern (Wortlaut: siehe Dokumente).

Dr. Rüdiger Grunow, Pfr. Ulrich Huppenbauer, Frau Anna-Elisabeth Bronisch, und Frau Cordula Schlemmer (von links)

Dr. Rüdiger Grunow,
Pfr. Ulrich Huppenbauer,
Frau Anna-Elisabeth Bronisch und
Frau Cordula Schlemmer (von links).

Angenehm überrascht waren sie von der überaus freundlichen Begegnung und dem inhaltlich aufschlussreichen Gespräch mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn MdL Mewes. Er hatte sich selbst schon über den Fall Marquardt sehr sachkundig gemacht und teilte ihnen mit, dass der Petitionsausschuss seine Beratung über Herrn Marquardts Beschwerde noch nicht abgeschlossen habe. Er will den Mitgliedern empfehlen, dass eine Delegation des Ausschusses Herrn Marquardt in nächster Zeit in der JVA Burg besucht, um sich selbst ein besseres Bild machen zu können. Herr Mewes klärte sie allerdings auch über die Grenzen der Kompetenz des Petitionsausschusses auf: Es ist diesem Ausschuss nicht möglich, rechtliche Entscheidungen anzufechten oder gar zu revidieren.